Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) | Vocalis AI

Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

gemäß Art. 28 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag ergänzt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Datenschutzerklärung von Vocalis AI und regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Kunden.

§ 1 Vertragsparteien

Auftraggeber / Verantwortlicher

Der Kunde, der sich bei Vocalis AI registriert und die Plattform nutzt (nachfolgend „Verantwortlicher" oder „Auftraggeber").

Die Angaben des Verantwortlichen ergeben sich aus der Registrierung und dem Kundenkonto.

Auftragnehmer / Auftragsverarbeiter

Jonas Reichert LLC
(nachfolgend „Auftragsverarbeiter" oder „Vocalis AI")

E-Mail: [email protected]

Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter werden nachfolgend einzeln auch als „Partei" und gemeinsam als „Parteien" bezeichnet.

§ 2 Gegenstand und Dauer der Verarbeitung

2.1 Gegenstand

Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen im Rahmen der Bereitstellung der Vocalis AI Voice Agent Plattform. Die Einzelheiten der Datenverarbeitung, insbesondere die Art der Daten und der Kreis der Betroffenen, ergeben sich aus diesem Vertrag.

2.2 Dauer

Dieser AVV gilt für die gesamte Dauer des Hauptvertrags (Nutzung der Vocalis AI Plattform gemäß den AGB) und endet automatisch mit dessen Beendigung, sofern nicht einzelne Bestimmungen eine längere Geltung vorsehen.

§ 3 Art und Zweck der Verarbeitung

3.1 Art der Verarbeitung

Die Verarbeitung umfasst folgende Tätigkeiten:

  • Erheben und Speichern von Audiodaten (Sprachaufnahmen)
  • Umwandlung von Sprache in Text (Speech-to-Text)
  • Verarbeitung durch KI-Sprachmodelle (LLM)
  • Umwandlung von Text in Sprache (Text-to-Speech)
  • Speicherung von Gesprächstranskripten und Metadaten
  • Analyse und Auswertung von Gesprächsdaten
  • Übermittlung an Drittdienste (gemäß § 7)

3.2 Zweck der Verarbeitung

Die Datenverarbeitung erfolgt ausschließlich zu folgenden Zwecken:

  • Bereitstellung und Betrieb von KI-gestützten Voice Agents
  • Automatisierte Kundenkommunikation im Auftrag des Verantwortlichen
  • Qualitätssicherung und Verbesserung der Dienste
  • Erstellung von Analysen und Berichten für den Verantwortlichen
  • Erfüllung vertraglicher Pflichten gegenüber dem Verantwortlichen

Hinweis: Eine Verarbeitung zu anderen Zwecken, insbesondere zu eigenen Zwecken des Auftragsverarbeiters, findet nicht statt. Die Daten des Verantwortlichen werden nicht für das Training von KI-Modellen verwendet.

§ 4 Art der Daten und Kreis der Betroffenen

4.1 Kategorien personenbezogener Daten

Datenkategorie Beispiele Verarbeitung
Audiodaten Sprachaufnahmen der Anrufe Echtzeitverarbeitung, keine dauerhafte Speicherung
Transkriptionen Textprotokolle der Gespräche Speicherung gemäß Kundeneinstellung (Standard: 90 Tage)
Kontaktdaten Telefonnummer, ggf. Name des Anrufers Speicherung für Gesprächszuordnung
Metadaten Anrufzeit, Dauer, Status Speicherung für Analyse und Abrechnung
Gesprächsinhalte Alle im Gespräch mitgeteilten Informationen Je nach Konfiguration

4.2 Besondere Kategorien personenbezogener Daten

Die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten gemäß Art. 9 DSGVO (z.B. Gesundheitsdaten) ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Sollte der Verantwortliche Voice Agents für Use Cases einsetzen, bei denen solche Daten verarbeitet werden könnten, ist er verpflichtet:

  • Vocalis AI vorab schriftlich zu informieren
  • Eine Rechtsgrundlage nach Art. 9 Abs. 2 DSGVO sicherzustellen
  • Geeignete zusätzliche Schutzmaßnahmen zu implementieren

4.3 Kreis der betroffenen Personen

  • Endkunden/Anrufer des Verantwortlichen
  • Interessenten und Leads
  • Geschäftspartner und deren Mitarbeiter
  • Sonstige Personen, die mit dem Voice Agent kommunizieren

§ 5 Pflichten des Auftragsverarbeiters

5.1 Weisungsgebundenheit

Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen, es sei denn, er ist durch Unionsrecht oder das Recht der Mitgliedstaaten zur Verarbeitung verpflichtet. In diesem Fall teilt der Auftragsverarbeiter dem Verantwortlichen diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das Recht dies nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet.

Weisungen: Der Verantwortliche kann Weisungen schriftlich, per E-Mail oder über die Funktionen der Plattform erteilen. Mündliche Weisungen sind unverzüglich schriftlich zu bestätigen.

5.2 Vertraulichkeit

Der Auftragsverarbeiter gewährleistet, dass sich die zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.

5.3 Sicherheit der Verarbeitung

Der Auftragsverarbeiter trifft alle erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO. Die konkreten Maßnahmen sind in Anlage 1 (TOMs) beschrieben.

5.4 Unterauftragsverarbeitung

Der Auftragsverarbeiter nimmt keine weiteren Auftragsverarbeiter ohne vorherige gesonderte oder allgemeine schriftliche Genehmigung des Verantwortlichen in Anspruch. Einzelheiten regelt § 7.

5.5 Unterstützungspflichten

Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen:

  • Bei der Erfüllung von Betroffenenrechten (Art. 12-23 DSGVO)
  • Bei der Einhaltung der Pflichten nach Art. 32-36 DSGVO (Sicherheit, Meldepflichten, Datenschutz-Folgenabschätzung)
  • Bei Prüfungen durch Aufsichtsbehörden

5.6 Löschung und Rückgabe

Nach Beendigung der Verarbeitung löscht der Auftragsverarbeiter alle personenbezogenen Daten oder gibt sie zurück, sofern nicht eine Verpflichtung zur Speicherung besteht. Einzelheiten regelt § 13.

5.7 Nachweispflicht

Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung der in Art. 28 DSGVO niedergelegten Pflichten zur Verfügung und ermöglicht und trägt zu Überprüfungen bei.

§ 6 Pflichten des Verantwortlichen

6.1 Rechtmäßigkeit

Der Verantwortliche ist für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung verantwortlich. Er stellt sicher, dass:

  • Eine gültige Rechtsgrundlage für die Verarbeitung vorliegt (z.B. Art. 6 Abs. 1 DSGVO)
  • Betroffene Personen ordnungsgemäß informiert werden (Art. 13, 14 DSGVO)
  • Erforderliche Einwilligungen eingeholt werden

6.2 Weisungsrecht

Der Verantwortliche hat das Recht, dem Auftragsverarbeiter Weisungen bezüglich der Art, des Umfangs und der Methode der Datenverarbeitung zu erteilen.

6.3 Informationspflicht

Wichtig: Der Verantwortliche ist verpflichtet, seine Endnutzer (Anrufer) über die Verwendung eines KI-Voice-Agents und die damit verbundene Datenverarbeitung zu informieren. Dies sollte idealerweise zu Beginn jedes Gesprächs erfolgen.

6.4 Kontaktperson

Der Verantwortliche benennt eine Kontaktperson für Datenschutzangelegenheiten, die für die Kommunikation mit dem Auftragsverarbeiter zuständig ist.

§ 7 Unterauftragsverarbeiter

7.1 Allgemeine Genehmigung

Der Verantwortliche erteilt hiermit eine allgemeine Genehmigung zur Beauftragung von Unterauftragsverarbeitern gemäß der Liste in Anlage 2.

7.2 Aktuelle Unterauftragsverarbeiter

Unterauftragnehmer Leistung Standort Datenkategorien
Hostinger International Ltd. Server-Hosting, Infrastruktur EU (Litauen) Alle Plattformdaten
Deepgram, Inc. Speech-to-Text USA Audiodaten
OpenAI, LLC Large Language Model (LLM) USA Textdaten, Transkripte
Cartesia AI, Inc. Text-to-Speech USA Textdaten
Stripe, Inc. Zahlungsabwicklung USA/EU Zahlungsdaten
Brevo (Sendinblue) E-Mail-Versand (optional) EU (Frankreich) E-Mail-Adressen
Google LLC (Gmail) E-Mail-Versand (Standard) USA E-Mail-Adressen
ElevenLabs, Inc. Text-to-Speech (Alternative) USA Textdaten

7.3 Änderungen

Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen über beabsichtigte Änderungen in Bezug auf die Hinzuziehung oder Ersetzung von Unterauftragsverarbeitern mindestens 14 Tage vor der Änderung. Der Verantwortliche kann der Änderung innerhalb dieser Frist widersprechen.

7.4 Vertragliche Absicherung

Der Auftragsverarbeiter stellt sicher, dass mit allen Unterauftragsverarbeitern Verträge geschlossen werden, die mindestens die gleichen Datenschutzpflichten auferlegen wie dieser AVV.

§ 8 Unterstützung bei Betroffenenrechten

8.1 Anfragen von Betroffenen

Wendet sich eine betroffene Person mit Anträgen nach Art. 15-22 DSGVO direkt an den Auftragsverarbeiter, leitet dieser die Anfrage unverzüglich an den Verantwortlichen weiter.

8.2 Unterstützungsleistungen

Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen bei der Erfüllung folgender Rechte:

Recht DSGVO-Artikel Unterstützung durch Vocalis AI
Auskunft Art. 15 Bereitstellung von Datenexporten
Berichtigung Art. 16 Korrektur von Daten auf Anweisung
Löschung Art. 17 Löschfunktion im Dashboard / auf Anfrage
Einschränkung Art. 18 Sperrung von Datensätzen
Datenübertragbarkeit Art. 20 Export in maschinenlesbarem Format
Widerspruch Art. 21 Umsetzung nach Weisung

8.3 Reaktionszeit

Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen innerhalb von 5 Werktagen nach Eingang einer entsprechenden Anfrage.

§ 9 Kontroll- und Prüfrechte

9.1 Prüfungsrecht

Der Verantwortliche hat das Recht, vor Beginn der Verarbeitung und sodann regelmäßig die Einhaltung der technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie der Verpflichtungen aus diesem AVV zu überprüfen.

9.2 Durchführung

Prüfungen können durchgeführt werden durch:

  • Einsichtnahme in Bescheinigungen und Berichte unabhängiger Instanzen (z.B. ISO-Zertifizierungen, SOC-Reports)
  • Einholung von Auskünften und Dokumenten
  • Vor-Ort-Inspektionen (nach vorheriger Ankündigung von 14 Tagen)
  • Beauftragung eines unabhängigen Prüfers

9.3 Kosten

Vor-Ort-Inspektionen, die über das jährliche Maß von einer Prüfung hinausgehen, werden dem Verantwortlichen zu angemessenen Tagessätzen berechnet.

9.4 Verfügbare Nachweise

Vocalis AI stellt folgende Nachweise bereit:

  • Aktuelle Version dieses AVV inkl. Anlagen
  • Dokumentation der technischen und organisatorischen Maßnahmen
  • Liste der Unterauftragsverarbeiter
  • Sicherheitszertifikate (soweit vorhanden)

§ 10 Technische und Organisatorische Maßnahmen (TOMs)

Der Auftragsverarbeiter setzt die folgenden technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO um:

Anlage 1: Technische und Organisatorische Maßnahmen

1. Vertraulichkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)

Zutrittskontrolle:

  • Hosting in zertifizierten EU-Rechenzentren (ISO 27001)
  • Physische Zugangskontrolle durch Hostingprovider

Zugangskontrolle:

  • Passwortrichtlinien (Mindestlänge, Komplexität)
  • Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) verfügbar
  • Automatische Sperrung nach Fehlversuchen
  • Session-Timeout

Zugriffskontrolle:

  • Rollenbasiertes Berechtigungssystem (RBAC)
  • Prinzip der minimalen Berechtigung
  • Protokollierung aller Zugriffe

Trennungskontrolle:

  • Mandantenfähige Architektur
  • Logische Trennung der Kundendaten
  • Separate Datenbanken je Kunde (Enterprise)

Pseudonymisierung:

  • Verwendung von IDs statt Klarnamen in Logs
  • Anonymisierung in Analysedaten

2. Integrität (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)

Weitergabekontrolle:

  • Verschlüsselung aller Datenübertragungen (TLS 1.3)
  • Ende-zu-Ende-Verschlüsselung für Audiodaten
  • Sichere API-Authentifizierung (API-Keys, JWT)

Eingabekontrolle:

  • Vollständige Protokollierung aller Änderungen
  • Audit-Logs mit Benutzer, Zeitstempel, Aktion
  • Unveränderlichkeit von Audit-Logs

3. Verfügbarkeit und Belastbarkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b, c DSGVO)

Verfügbarkeitskontrolle:

  • Tägliche automatisierte Backups
  • Verschlüsselte Backup-Speicherung
  • Geografisch redundante Datenhaltung
  • Disaster-Recovery-Plan
  • Ziel-SLA: 99,5% Verfügbarkeit

Belastbarkeit:

  • Skalierbare Cloud-Infrastruktur
  • Automatisches Load-Balancing
  • DDoS-Schutz

4. Verfahren zur Überprüfung (Art. 32 Abs. 1 lit. d DSGVO)

  • Regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen
  • Vulnerability Scanning
  • Security-Updates und Patch-Management
  • Dokumentation aller Sicherheitsmaßnahmen
  • Mitarbeiterschulungen zum Datenschutz

§ 11 Meldepflichten bei Datenschutzverletzungen

11.1 Meldung an den Verantwortlichen

Der Auftragsverarbeiter meldet dem Verantwortlichen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Kenntniserlangung, jede Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten.

11.2 Inhalt der Meldung

Die Meldung enthält mindestens:

  • Beschreibung der Art der Verletzung
  • Kategorien und ungefähre Zahl der betroffenen Personen
  • Kategorien und ungefähre Zahl der betroffenen Datensätze
  • Name und Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten oder sonstiger Anlaufstellen
  • Beschreibung der wahrscheinlichen Folgen
  • Beschreibung der ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen

11.3 Unterstützung

Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen bei der Erfüllung seiner Meldepflichten gegenüber der Aufsichtsbehörde (Art. 33 DSGVO) und den betroffenen Personen (Art. 34 DSGVO).

11.4 Dokumentation

Der Auftragsverarbeiter dokumentiert alle Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten einschließlich aller damit zusammenhängenden Fakten, Auswirkungen und ergriffenen Abhilfemaßnahmen.

§ 12 Datenübermittlung in Drittländer

12.1 Übermittlung in die USA

Einige der in § 7 genannten Unterauftragsverarbeiter haben ihren Sitz in den USA. Die Übermittlung personenbezogener Daten in die USA erfolgt auf Grundlage von:

Rechtsgrundlage Beschreibung Anbieter
EU-US Data Privacy Framework Zertifizierung unter dem DPF-Abkommen OpenAI, Stripe, Google
Standardvertragsklauseln (SCCs) EU-Kommissionsbeschluss 2021/914 Deepgram, Cartesia AI, ElevenLabs

12.2 Ergänzende Maßnahmen

Zusätzlich zu den vertraglichen Garantien werden folgende technische Maßnahmen implementiert:

  • Verschlüsselung der Daten bei der Übertragung und im Ruhezustand
  • Minimierung der übertragenen Datenmenge
  • Keine dauerhafte Speicherung von Audiodaten bei US-Anbietern

12.3 Informationspflicht

Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen unverzüglich, wenn er Kenntnis von Umständen erlangt, die die Rechtmäßigkeit der Datenübermittlung in Drittländer in Frage stellen könnten.

§ 13 Beendigung und Datenrückgabe/-löschung

13.1 Nach Vertragsende

Nach Beendigung des Hauptvertrags wird der Auftragsverarbeiter:

  1. Dem Verantwortlichen die Möglichkeit geben, seine Daten innerhalb von 30 Tagen zu exportieren
  2. Alle personenbezogenen Daten nach Ablauf dieser Frist löschen
  3. Die Löschung auf Verlangen schriftlich bestätigen

13.2 Ausnahmen von der Löschung

Eine Löschung unterbleibt, soweit:

  • Eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht (z.B. steuerrechtlich: 10 Jahre)
  • Der Verantwortliche eine längere Speicherung angewiesen hat

13.3 Löschung bei Unterauftragsverarbeitern

Der Auftragsverarbeiter stellt sicher, dass auch alle Unterauftragsverarbeiter die Daten entsprechend löschen oder zurückgeben.

§ 14 Haftung

14.1 Haftungsverteilung

Die Haftung für Datenschutzverstöße richtet sich nach Art. 82 DSGVO:

  • Jeder an einer Verarbeitung beteiligte Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter haftet für den gesamten Schaden
  • Ein Auftragsverarbeiter haftet nur dann, wenn er seinen speziell auferlegten Pflichten nicht nachgekommen ist oder Anweisungen des Verantwortlichen missachtet hat

14.2 Freistellung

Soweit der Auftragsverarbeiter für einen Schaden haftet, der durch eine Verletzung der Pflichten des Verantwortlichen verursacht wurde, stellt der Verantwortliche den Auftragsverarbeiter von allen Ansprüchen frei.

14.3 Haftungsbeschränkung

Die Haftungsbeschränkungen des Hauptvertrags (AGB) gelten entsprechend, soweit dies mit Art. 82 DSGVO vereinbar ist.

§ 15 Schlussbestimmungen

15.1 Rangfolge

Im Falle von Widersprüchen zwischen diesem AVV und anderen vertraglichen Vereinbarungen hat dieser AVV in Bezug auf den Datenschutz Vorrang.

15.2 Änderungen

Änderungen und Ergänzungen dieses AVV bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.

15.3 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses AVV unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

15.4 Anwendbares Recht

Dieser AVV unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

15.5 Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem AVV ist – soweit gesetzlich zulässig – München, Deutschland.

Anlage 2: Liste der genehmigten Unterauftragsverarbeiter

Unternehmen Adresse Leistung Garantie
Hostinger International Ltd. Švitrigailos str. 34, Vilnius, Litauen Cloud-Hosting AVV, EU
Deepgram, Inc. 548 Market St, San Francisco, CA, USA Speech-to-Text API SCCs, DPA
OpenAI, LLC 3180 18th Street, San Francisco, CA, USA Large Language Model DPF, DPA
Cartesia AI, Inc. San Francisco, CA, USA Text-to-Speech API SCCs, DPA
Stripe, Inc. 510 Townsend Street, San Francisco, CA, USA Zahlungsabwicklung DPF, DPA
Brevo (Sendinblue SAS) 106 boulevard Haussmann, 75008 Paris, Frankreich E-Mail-Service (optional) AVV, EU
Google LLC (Gmail SMTP) 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA, USA E-Mail-Versand (Standard) DPF, DPA
ElevenLabs, Inc. New York, NY, USA Text-to-Speech API (Alternative) SCCs, DPA

Stand: Januar 2026

Legende: AVV = Auftragsverarbeitungsvertrag, DPA = Data Processing Agreement, SCCs = Standard Contractual Clauses, DPF = EU-US Data Privacy Framework

Vertragsschluss: Dieser AVV wird mit der Registrierung bei Vocalis AI und der Bestätigung der AGB wirksam geschlossen. Eine separate Unterschrift ist nicht erforderlich (Art. 28 Abs. 9 DSGVO – elektronische Form).

Kontakt für Datenschutzangelegenheiten:

Jonas Reichert LLC

E-Mail: [email protected]

Stand: 30. Januar 2026 | Version 1.1

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